Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen Au-Pair und der Agentur Au-Pair Neuseeland.org.
Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen aufgeführt.
Der Auftraggeber hat die AGB´s des Auftragnehmers und die Infoblätter gelesen und erkennt diese Inhalte an. Er ist verpflichtet folgende Leistungen bei einer Gastfamilie im Zielland zu erbringen.
Die dem Au-Pair überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für dieses bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung in die betreffende Gastfamilie darf nur über die Au-Pair Neuseeland.org erfolgen.
Das Au-Pair verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (Richtlinien für einen Au-pair-Aufenthalt) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision.
Für internationale Au-pair-Bewerber nach Deutschland wird von der Au-Pair Neuseeland.org Agentur keinerlei Gebühren oder Portokosten erhoben. Die Vermittlung sowie die Betreuung sind frei.
Der Au-pair-Bewerber muss sich darüber im Klaren sein, dass Bewerbungsunterlagen, auch falls keine Vermittlung zustande kommt, nicht zurück gesendet werden können.
Die Vermittlungsgebühr wird fällig nach Zusage Au-Pair und Gastfamilie. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
Tritt der Au-pair-Bewerber von dem Vermittlungsauftrag zurück, bevor es sich für eine Gastfamilie entschieden und geeinigt hat, wird keine Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.
Bezüglich der vom Au pair gemachten Angaben des Antrittstermins verpflichtet sich die Au-pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von dem Au-pair-Bewerber gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.
Die Agentur oder deren Partner begleitet das Au pair während der gesamten Vertragsdauer und ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung.
Eine vorzeitige Kündigung ist der Agentur oder deren Partner innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair- Vermittlung liegen, oder gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, oder die Gastfamilie bei dem Au-Pair, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair-Agentur keine Haftung.
Die Daten des Au-pair-Bewerbers werden ausschließlich an Gastfamilien, sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Die Bewerbung kann jederzeit zum Vermittlungszwecke ins Internet gestellt werden.
Eine Vermittlung erfolgt erst, nachdem Au-Pair und Gastfamilie sich auch telefonisch geeinigt haben.
Es steht dem Au-pair-Bewerber eine Au-pair- Hotline zum Betreuer zur Verfügung, welche er mit den Vermittlungspapieren erhält.
Der Au-pair-Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag, dass er mit obigen Regelungen einverstanden ist, außerdem die Richtlinien gelesen hat und sich an alle Richtlinien und Gesetze halten wird.
